AGB der Fa. aet GmbH

1. Allgemeine Bestimmungen 
Für unsere sämtlichen Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht andere 
Vereinbarungen ausdrücklich getroffen werden. Die nachstehenden Bedingungen werden 
durch die Unterschrift auf dem Lieferschein-Bestellschein Gegenstand des Vertrages. Bei 
mündlichem Vertragsabschluss werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann 
Vertragsbestandteil, wenn zuvor der Käufer der Einbeziehung der allgemeinen 
Geschäftsbedingungen in den noch abzuschließenden Vertrag zugestimmt hat. 
Sollte eine Bestimmung aus diesen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund der 
Rechtswirksamkeit ermangeln oder sollte von einer Bestimmung kein Gebrauch gemacht 
worden sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 
 
2. Widersprechende Geschäftsbedingungen 
Der Vertragspartner der Fa. aet GmbH nimmt zur Kenntnis, dass Vertragsbestandteil nur die 
nachstehenden Geschäftsbedingungen sind. Er erklärt ausdrücklich, dass seine eigenen 
Geschäftsbedingungen nicht Gegenstand des Vertrages mit der Fa. aet GmbH sind. 
 
3. Preise 
Für Angebote gelten, sofern die Lieferung nicht innerhalb von 1 Monat nach 
Vertragsabschluss erfolgt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise. 
Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches 
Sondervermögen oder ein Kaufmann bei dem der Vertrag zum Betrieb eines 
Handelsgewerbes gehört, so gilt in jedem Falle der am Tag der Lieferung gültige Preis des 
Lieferers. 
 
4. Versand 
Der Versand unseres Lieferprogrammes erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des 
Auftraggebers. Er erfolgt ab Lager nach unserem Ermessen, wenn eine besondere Versandart 
vom Besteller nicht vorgeschrieben ist. Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis in 
Rechnung gestellt und kann zurückgenommen werden. 
 
5. Lieferzeit 
Es gilt die in den Einzelaufträgen vereinbarte Lieferzeit, Teillieferungen sind gestattet. Nach 
Ablauf der in den Einzelverträgen angegebenen Lieferzeit hat der Käufer der Fa. aet GmbH 
eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom 
Vertrag zurücktreten. 
 
6. Abschlüsse durch Vertreter 
Abschlüsse der Vertreter sowie telefonische Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen 
Bestätigung.  
 
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer alle Forderungen, die aus der 
Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen 
Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, ist uns unverzüglich Mitteilung zu 
machen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung 
entstehenden neuen Fabrikate. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht uns gehörigen 
Materialien erwerben wir Miteigentum. Etwaige Eigentums- oder Miteigentumsrechte, die der 
Käufer an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand erwirbt, tritt er im Voraus 
an uns ab. 
Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchen Zustand – so tritt er mit 
Vertragsabschluss bis zur vollen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die 
ihm aus der Veräußerung erwachsenden Forderungen, gegen seine Abnehmer mit allen 
Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung 
seinen Abnehmern anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte 
erforderlichen Auskünfte zu geben und die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. 
 
8. Rücktritt 
Die Anmeldung des Konkurses, die Leistung des Offenbarungseides oder ein Wechsel des 
Firmeninhabers berechtigt zum Vertragsrücktritt. 
 
9. Gewährleistung 
Beanstandungen wegen unvollständiger oder falscher Lieferung oder erkennbarer Mängel 
sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich vorzubringen. Bei 
berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung behebt aet den Mangel nach seiner Wahl durch 
Reparatur(Nacherfüllung) oder Ersatzlieferung der beanstandeten Ware. Kann die 
Nacherfüllung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, 
oder ist sie unmöglich, ist das Recht auf Minderung oder Rücktritt gegeben. 
Die Gewährleistungsansprüche gewerblicher Kunden verjähren 1 Jahr nach Abschluss des 
Kaufvertrages. Der Einbau, der von uns verkauften Waren, darf nur durch Fachpersonal 
erfolgen. 
 
10. Haftung 
Für Mangelfolgeschäden oder anderweitige Schadenersatzansprüche wird nur gehaftet, als 
uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe 
Fahrlässigkeit zur Last fällt. 
 
11. Zahlungsart 
Unsere Verkaufspreise sowie alle Angebote, Verkäufe und Berechnungen verstehen sich in 
EURO.  
 
12. Fälligkeit
Unsere Rechnungen sind zahlbar in Reutlingen verlustfreier Kasse innerhalb von 30 
Tagen oder unter Abzug von 2% Skonto vom Rechnungsbetrag bei Barzahlung 
innerhalb von 10 Tagen. 
Wird ausnahmsweise eine andere Regelung zugelassen, so wird diese stets nur unter dem 
Vorbehalt des Empfanges des Barbetrages vereinbart, insbesondere erfolgt die Annahme von 
Schecks oder Wechseln nur zahlungshalber und nicht an Zahlungs statt. Bei diesen können 
wir keine Verbindlichkeit für die Formrichtigkeit oder die rechtzeitige Präsentation oder 
Protesterhebung übernehmen. Die Einzugskosten und Valutadifferenzen werden belastet. 
Zahlt der Käufer trotz Mahnung nicht, sind an dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen zu 
vergüten. 
 
13. Kreditgewährung 
Die Aufhebung einer Kreditwährung – auch einer solchen innerhalb der Zahlungsfristen laut 
diesen Zahlungsbedingungen – bleibt uns jederzeit vorbehalten. Wir sind auch berechtigt, 
jederzeit ohne Angaben von Gründen eine nach unserem Urteil ausreichende Sicherstellung 
zu verlangen. Erfolgt solche auf unser Ersuchen hin nicht, so wird unsere Forderung sofort 
fällig. Der Kunde erklärt sich mit dem Bankeinzugsverfahren einverstanden. 
 
14. Inkassovollmacht 
Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt. 
15. Versicherung von Kommissionsläger 
Soweit wir bei Kunden Auslieferungsläger oder Kommissionsläger unterhalten, sind diese 
verpflichtet, die bei ihnen lagernde Ware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasser zum 
jeweiligen Neuwert zu versichern. 
 
16. Rücksendung 
Rücksendungen erkennen wir nur nach vorheriger Vereinbarung an. Beruhen sie nicht auf der 
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, müssen dieselben franko-franko, d. h. 
ohne Kosten für uns, angeliefert werden. Ab Werk gelieferte Erzeugnisse, besonders solche, 
die auf Wunsch des Kunden bestellt bzw. angefertigt worden sind und alle Saisonartikel 
werden in keinem Fall zurückgenommen. Gutschriften erfolgen nur für einwandfrei 
zurückgesandte Waren. Wir behalten uns Abzüge für Wertminderung sowie eine 
angemessene Bearbeitungsgebühr (mindestens 10%) vor. 
  
17. Gerichtsstand 
1. Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches 
Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb eines 
Handelsgewerbes gehört, ist Erfüllungsort der Firmensitz der aet-Autoersatzteile GmbH. 
Gerichtsstand ist ausschließlich der Firmensitz der aet-Autoersatzteile GmbH. 
2. Gehört der Besteller nicht in den unter Abs. 1 beschriebenen Personenkreis, ist der 
Firmensitz der aet-Autoersatzteile GmbH nur dann als Gerichtsstand vereinbart, sofern die 
Ansprüche im Mahnverfahren geltend gemacht werden.