1. Allgemeine Bestimmungen
Für unsere sämtlichen Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht andere
Vereinbarungen ausdrücklich getroffen werden. Die nachstehenden Bedingungen werden
durch die Unterschrift auf dem Lieferschein-Bestellschein Gegenstand des Vertrages. Bei
mündlichem Vertragsabschluss werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann
Vertragsbestandteil, wenn zuvor der Käufer der Einbeziehung der allgemeinen
Geschäftsbedingungen in den noch abzuschließenden Vertrag zugestimmt hat.
Sollte eine Bestimmung aus diesen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund der
Rechtswirksamkeit ermangeln oder sollte von einer Bestimmung kein Gebrauch gemacht
worden sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Widersprechende Geschäftsbedingungen
Der Vertragspartner der Fa. aet GmbH nimmt zur Kenntnis, dass Vertragsbestandteil nur die
nachstehenden Geschäftsbedingungen sind. Er erklärt ausdrücklich, dass seine eigenen
Geschäftsbedingungen nicht Gegenstand des Vertrages mit der Fa. aet GmbH sind.
3. Preise
Für Angebote gelten, sofern die Lieferung nicht innerhalb von 1 Monat nach
Vertragsabschluss erfolgt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Kaufmann bei dem der Vertrag zum Betrieb eines
Handelsgewerbes gehört, so gilt in jedem Falle der am Tag der Lieferung gültige Preis des
Lieferers.
4. Versand
Der Versand unseres Lieferprogrammes erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers. Er erfolgt ab Lager nach unserem Ermessen, wenn eine besondere Versandart
vom Besteller nicht vorgeschrieben ist. Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis in
Rechnung gestellt und kann zurückgenommen werden.
5. Lieferzeit
Es gilt die in den Einzelaufträgen vereinbarte Lieferzeit, Teillieferungen sind gestattet. Nach
Ablauf der in den Einzelverträgen angegebenen Lieferzeit hat der Käufer der Fa. aet GmbH
eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten.
6. Abschlüsse durch Vertreter
Abschlüsse der Vertreter sowie telefonische Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer alle Forderungen, die aus der
Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen
Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, ist uns unverzüglich Mitteilung zu
machen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung
entstehenden neuen Fabrikate. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht uns gehörigen
Materialien erwerben wir Miteigentum. Etwaige Eigentums- oder Miteigentumsrechte, die der
Käufer an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand erwirbt, tritt er im Voraus
an uns ab.
Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchen Zustand – so tritt er mit
Vertragsabschluss bis zur vollen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die
ihm aus der Veräußerung erwachsenden Forderungen, gegen seine Abnehmer mit allen
Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung
seinen Abnehmern anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte
erforderlichen Auskünfte zu geben und die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
8. Rücktritt
Die Anmeldung des Konkurses, die Leistung des Offenbarungseides oder ein Wechsel des
Firmeninhabers berechtigt zum Vertragsrücktritt.
9. Gewährleistung
Beanstandungen wegen unvollständiger oder falscher Lieferung oder erkennbarer Mängel
sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich vorzubringen. Bei
berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung behebt aet den Mangel nach seiner Wahl durch
Reparatur(Nacherfüllung) oder Ersatzlieferung der beanstandeten Ware. Kann die
Nacherfüllung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen,
oder ist sie unmöglich, ist das Recht auf Minderung oder Rücktritt gegeben.
Die Gewährleistungsansprüche gewerblicher Kunden verjähren 1 Jahr nach Abschluss des
Kaufvertrages. Der Einbau, der von uns verkauften Waren, darf nur durch Fachpersonal
erfolgen.
10. Haftung
Für Mangelfolgeschäden oder anderweitige Schadenersatzansprüche wird nur gehaftet, als
uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
11. Zahlungsart
Unsere Verkaufspreise sowie alle Angebote, Verkäufe und Berechnungen verstehen sich in
EURO.
12. Fälligkeit
Unsere Rechnungen sind zahlbar in Reutlingen verlustfreier Kasse innerhalb von 30
Tagen oder unter Abzug von 2% Skonto vom Rechnungsbetrag bei Barzahlung
innerhalb von 10 Tagen.
Wird ausnahmsweise eine andere Regelung zugelassen, so wird diese stets nur unter dem
Vorbehalt des Empfanges des Barbetrages vereinbart, insbesondere erfolgt die Annahme von
Schecks oder Wechseln nur zahlungshalber und nicht an Zahlungs statt. Bei diesen können
wir keine Verbindlichkeit für die Formrichtigkeit oder die rechtzeitige Präsentation oder
Protesterhebung übernehmen. Die Einzugskosten und Valutadifferenzen werden belastet.
Zahlt der Käufer trotz Mahnung nicht, sind an dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen zu
vergüten.
13. Kreditgewährung
Die Aufhebung einer Kreditwährung – auch einer solchen innerhalb der Zahlungsfristen laut
diesen Zahlungsbedingungen – bleibt uns jederzeit vorbehalten. Wir sind auch berechtigt,
jederzeit ohne Angaben von Gründen eine nach unserem Urteil ausreichende Sicherstellung
zu verlangen. Erfolgt solche auf unser Ersuchen hin nicht, so wird unsere Forderung sofort
fällig. Der Kunde erklärt sich mit dem Bankeinzugsverfahren einverstanden.
14. Inkassovollmacht
Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt.
15. Versicherung von Kommissionsläger
Soweit wir bei Kunden Auslieferungsläger oder Kommissionsläger unterhalten, sind diese
verpflichtet, die bei ihnen lagernde Ware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasser zum
jeweiligen Neuwert zu versichern.
16. Rücksendung
Rücksendungen erkennen wir nur nach vorheriger Vereinbarung an. Beruhen sie nicht auf der
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, müssen dieselben franko-franko, d. h.
ohne Kosten für uns, angeliefert werden. Ab Werk gelieferte Erzeugnisse, besonders solche,
die auf Wunsch des Kunden bestellt bzw. angefertigt worden sind und alle Saisonartikel
werden in keinem Fall zurückgenommen. Gutschriften erfolgen nur für einwandfrei
zurückgesandte Waren. Wir behalten uns Abzüge für Wertminderung sowie eine
angemessene Bearbeitungsgebühr (mindestens 10%) vor.
17. Gerichtsstand
1. Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb eines
Handelsgewerbes gehört, ist Erfüllungsort der Firmensitz der aet-Autoersatzteile GmbH.
Gerichtsstand ist ausschließlich der Firmensitz der aet-Autoersatzteile GmbH.
2. Gehört der Besteller nicht in den unter Abs. 1 beschriebenen Personenkreis, ist der
Firmensitz der aet-Autoersatzteile GmbH nur dann als Gerichtsstand vereinbart, sofern die
Ansprüche im Mahnverfahren geltend gemacht werden.